Das Finanzierungs- und Entgeltsystem für Krankenhäuser ist komplex und unterliegt zudem laufenden Veränderungen. Mit den Vorschlägen zur Reformierung der Krankenhausvergütung, die von einer Expertenkommission im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitet wurden, ist klar, dass in den kommenden Jahren hier wesentliche Veränderungen zu erwarten sind.
Krankenhausreform
Noch immer liegt kein konkreter Gesetzesentwurf zur geplanten Krankenhausreform vor, sodass die zu erwartenden Veränderungen der deutschen Krankenhauslandschaft schwer abschätzbar sind. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt drei zentrale Ziele der Reform in den Fokus: Entökonomisierung, Verbesserung der Behandlungsqualität und Entbürokratisierung. Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden, kann erst beurteilt werden, wenn detaillierte Ausarbeitungen zu den Reformvorschlägen vorliegen.
Ambulantisierung
Nicht unmittelbarer Bestandteil der Krankenhausreform, aber dennoch nicht zu vernachlässigen sind die Bestrebungen zur Ambulantisierung. Neben einem erweiterten AOP-Katalog kommen 2024 auch erstmals die Hybrid-DRGs zum Tragen. Ähnlich wie die Krankenhausreform bringt auch diese neue Vergütungsform viel Unsicherheit mit sich. Die Regelungen zur Auswahl des Behandlungssettings, Abrechnungsformalitäten oder auch der neue Grouper müssen sich erst in der Praxis beweisen.
Auch wenn die angestoßenen Veränderungen noch nicht vollumfänglich überschaubar sind, sollten Krankenhäuser sich dennoch so weit wie möglich damit auseinandersetzen, um mögliche Auswirkungen für sich abzuleiten. Aktuelle Entwicklungen diskutieren wir ab sofort auch in unserer Kolumne „Neues aus der Gesundheitspolitik“.
Strategische Zusammenarbeit
Noch offen, ist die Definition der Leistungsgruppen. In diesem Zusammenhang ist auch die Berücksichtigung der Versorgungssituation in der jeweiligen Region wichtig. Auf dieser Basis lässt sich anschließend eine zukunftsfähige Medizinstrategie entwickeln. Im Rahmen einer strategischen Zusammenarbeit können wir Sie bei dieser Entwicklung unterstützen.
Korrekte Dokumentation und Abrechnung
Unabhängig von strategischen Planungen ist weiterhin die korrekte Dokumentation und Abrechnung Ihrer Leistungen wichtig. Als Partner an Ihrer Seite möchten wir Sie daher weiterhin dabei unterstützen eine aufwandsgerechte Kostenerstattung für den Einsatz unserer Produkte und der damit in Verbindung stehenden Therapien zu erreichen. Dazu stellen wir Ihnen hier Informationen zu Kodierung und Abrechnung im Zusammenhang mit unseren Produkten zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder spezielle Fragen zur Vergütungssituation eines unserer Produkte haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu den Themen Krankenhausfinanzierung, Entgeltsystem, Kodierung und Abrechnung finden Sie auch auf den Internetseiten der beauftragten Institutionen:
Aktuelle Versionen des Fallpauschalen-Katalogs und Kodierrichtlinien, Datenbrowser, ZE Kalkulationsempfehlungen, Übersicht NUB-Entgelte
InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Aktuelle Versionen der OPS- & ICD-Kataloge