Die Bayerische Staatsregierung hat ein spezielles Förderprogramm ins Leben gerufen, um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern und weiter zu verbessern. Angesichts geplanter Reformen und sich ändernder Rahmenbedingungen sollen diese Einrichtungen unterstützt und für kommende Herausforderungen zukunftsfähig aufgestellt werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick…
Herausforderung und Notwendigkeit: Wirtschaftlicher Druck und Ambulantisierung
Kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen stehen häufig unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig ist das Angebot der wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Grundversorgung als wesentlicher Bestandteil einer flächendeckenden medizinischen Infrastruktur unverzichtbar. Der Freistaat Bayern legt besonderen Wert auf die gezielte Unterstützung dieser Krankenhäuser, um den Erhalt und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen zu gewährleisten.
Hinzu kommt, dass für die gesundheitspolitisch forcierte Ambulantisierung künftig zusätzliche ambulante Kapazitäten benötigt werden. Da diese Kapazitäten durch niedergelassene Ärzt*innen in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nicht allein aufgefangen werden können, müssen zusätzliche Kapazitäten durch Krankenhäuser geschaffen werden. Ein zentraler Schwerpunkt des Programms liegt daher in der Förderung der Umwandlung akutstationärer Krankenhäuser in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die sowohl ambulante als auch akutstationäre Leistungen anbieten können.
Das Förderprogramm des Freistaates Bayern im Überblick
Zielsetzung
Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Förderung kleinerer Krankenhäuser und den Erhalt von Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum.
Fördertatbestände
Gefördert werden Investitionen in bauliche Maßnahmen oder die Beschaffung von Anlagen am oder im Krankenhaus in drei Bereichen:
- Strukturelle Anpassungen vor der Krankenhausreform: Hierunter fallen Maßnahmen zur Erfüllung neuer Mindestvoraussetzungen, wie z.B. spezifische Leistungsgruppen oder Versorgungsstufen.
- Sektorenübergreifende Notfallversorgung und Pflege: Gefördert werden Anpassungen, die eine umfassende, auch sektorenübergreifende Notfall-, Pflege- und Gesundheitsversorgung ermöglichen.
- Sektorübergreifende Versorgung: Unterstützung erhalten Umwandlungen in Einrichtungen, die sowohl akutstationäre als auch ambulante Versorgungsaufgaben wahrnehmen können.
Auch die Erstellung von Strukturgutachten oder Umsetzungskonzepten zur Vorbereitung der genannten Maßnahmen ist förderfähig.
Umfang und Laufzeit
Das Förderprogramm umfasst eine Gesamtsumme von rund 100 Millionen Euro. Einzelprojekte können mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden. Rein akutstationäre Projekte werden nur bis zu 90 % gefördert. Der Förderzeitraum hat bereits begonnen und läuft voraussichtlich bis Ende Juni 2028. Förderfähige Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen worden sein.
Förderfähige Krankenhäuser
Gefördert werden gezielt kleinere Krankenhäuser mit max. 200 Betten im ländlichen Raum (entsprechend der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms Bayern).
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